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Samstag, 04.05.2024
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2023: 30 Jahre UNIQ Designbüros
2022: 50 Jahre 1. Klasse '72
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Nutzungsrechte:

räumlich, zeitlich und inhaltlich.

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Uneingeschränkte Nutzung und schriftliche Vereinbarung
Gelegentlich werden Nutzung und Eigentum verwechselt, während die Miete einer Immobilie, das Leasing-Angebot eines Autos oder eine Leihgabe recht logisch zu sein scheinen. Das Bezahlen einer Leistung für z.B. die Ideenfindung oder Gestaltung und die uneingeschränkten Nutzungsrechte bzw. das zur Verfügung stellen einer Leistung, beschränkt sich in der Regel auf den Nutzungsumfang und die Dauer einer Zusammenarbeit, die z.B. als Rahmenvertrag geregelt werden kann. Wie auch das Nutzen einer Wohnung nach dem Zeitraum der Miete endet, sind auch die "uneingeschränkten Nutzungsrechte" für Kooperationspartner und Handelsbetriebe auf diesen Zeitraum beschränkt.

Rahmenverträge machen Sinn
Der Gesetzgeber unterscheidet Besitz, Lizenz und Eigentum, die unterschiedliche Investitionen und Multiplikatoren erfordern (siehe Kalkulator; werden auch zeitlich uneingeschränkte Rechte übertragen, die nach einer Zusammenarbeit genutzt werden sollen, ist eine schriftliche Vereinbarung hinsichtlich der Eigentumsübertragung unter Berücksichtigung der Urheberrechte notwendig. Urheberrechte können in Deutschland nicht übertragen werden). Eigentumsansprüche sind z.B. dann nötig, wenn Marken später an Dritte übertragen und verkauft werden sollen. Auch ein Asset Deal oder das Übertragen einer Kreativleistung kann nur erfolgen, wenn entsprechende Eigentumsrechte vorliegen, selbst dann, wenn ein Unternehmen die Markenrechte eines Namen eingetragen hat. Mit der Beendigung eines Rahmenvertrages werden auch alle Nutzungsrechte beendet, wenn zudem keine anders lautenden schriftlichen Vereinbarungen vorliegen.

Vereinbarungen und Nutzung sowie Urheberrechtsklauseln und abgrenzbare Formen sind eindeutig formuliert oder auszugsweise in unseren AGBs oder der "Übersicht Designleistungen" zu finden. Angemessene Honorare für Gestaltungsleistungen werden beispielsweise von den Dachverbänden der Kommunikationsdesigner dargestellt. Die Vergütungsbereiche für eine Gestaltung setzen sich wie folgt zusammen:

– Stunden- oder Tagessatz der Agentur
– Entwurfsvergütung (je nach Aufwand für unterschiedliche Maßnahmen)
– Nutzungsvergütung (Umfang: räumlich, zeitlich, inhaltlich; Multiplikator)
– Sonstige Leistungen

Wir bieten Kalkulationssicherheit
Seitenpreise, Sondervereinbarungen und -konditionen, Boni und Staffelungen lassen sich einfach schriftlich fixieren, Projektetats – teilweise inkl. Änderungsphasen – problemlos kalkulieren und darstellen. Der Kalkulator dient daher lediglich als Orientierungshilfe. 

Unser Tipp:

Im Prinzip ist das ganz einfach: Wenn Sie eine Agentur wechseln, werden wir bzw. eine "neue Agentur" – basierend auf den bestehenden CD-Richtlinien – eigene, kreative Entwurfsleistungen realisieren und keine Plagiate publizieren. 

Interessante Links:

Allianz deutscher Designer e.V.: www.agd.de
Berufsverband der Kommunikationsdesigner: www.bdg-designer.de
Unser Kalkulator:
www.uniq.de/print-cd/kalkulator.html

Zitat des Tages

„Faulheit ist die Furcht vor bevorstehender Arbeit.”

Marcus Tullius Cicero
Bemerkung der Redaktion

Arbeit gehört zum Leben dazu, wie das Essen und Atmen. Betrachten Sie diesen Teil immer als Herausforderung und Chance, etwas Neues lernen und sich weiter persönlich bereichern zu dürfen.

Schrift des Tages

Kino MT, regular

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Bild des Tages

Pyrotechnik am Wolfgangsee
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