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NewsBlog _ Rubrik: UNIQ Designbüros
Information vom 22. Januar 2018Netzwerkdurchsetzungsgesetz
Internet
2018 wird uns eine Menge Novitäten bescheren, die im digitalen Zeitalter der Big Data-Revolution, den komplexen Algorithmen und Möglichkeiten der Online-Welt und sozialen Medien das Ausmaß an FakeNews, Hetze und publizistischer Propaganda teilweise in die Hände und Gewalt der Anbieter legt, die Kontrolle und den Missbrauch verstärken, Regeln und Gesetze zur Optimierung der Rechtsdurchsetzung in den sozialen Medien realisieren sollen. Kritische Stimmen und konträre Expertenmeinungen sprechen von der Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit, der möglichen Beschädigung der Menschenrechte und sogar einer Verfassungswidrigkeit.
Hassreden konsequent entfernen
Ziel war wahrscheinlich eine Verbesserung des Verbraucherschutzes, der Verantwortung, der Transparenz im Sinne einer Redaktion und möglichen Durchsetzung politischer Interessen und ggf. strafrechtlichen Verfolgung. Ursächlich verantwortlich für diese Initiative könnten Falschaussagen und populistische Hetzkampagnen gewesen sein, die z.B. von radikalen Vereinigungen im sozialen Netzwerk, bei Twitter oder Facebook veröffentlicht und die bislang auch von den Verantwortlichen der Bundesregierung nur im Ausnahmefall beseitigt werden konnten. Der Gesetzentwurf ist seit 1.1.2018 rechtsverbindlich, wird – wie zu erwarten – von Bürgerrechtlern, Aktivisten, Interessenverbänden, Datenschützern und juristischen Interessenvertretungen kritisiert. Unterliegen Hassreden, dogmatische populistische Reden, radikalisierende oder "gefährliche Kampagnen" der Meinungsfreiheit? Wie können wir uns oder unsere Kinder vor drohenden Gefahren oder Nachrichten jeglicher Art ggf. schützen oder unter Berücksichtigung des Jugendschutzes die Nutzung ungewollter Kanäle ausschließen?
Selbstkontrolle oder Fremdsteuerung?
Was sagt uns das NetzDG: Anbieter entsprechender Plattformen sind verpflichtet, ein Verfahren zum Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte einzurichten und sind einer Berichts- und Dokumentationspflicht unterworfen. Sie müssen Beschwerden unverzüglich prüfen, (offensichtlich) rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden bzw. nach Wahrnehmung rechtswidrige Inhalte innerhalb von 7 Tagen löschen und den Usern und Lesern den Zugriff darauf sperren. Beschwerdeführer und Nutzer sind über die getroffenen Entscheidungen unverzüglich zu informieren. Gelöschter Content muss zu Beweiszwecken mindestens zehn Wochen gespeichert werden. […] Das Gesetz soll es zudem ermöglichen, im Internet schneller und einfacher als bisher Eigentums- und Persönlichkeitsrechte geltend zu machen.
Lösch-Procedere
Da das Procedere aber nicht nur Hassreden und klar ersichtliche Falschaussagen impliziert, betrifft die Bewertung und Meinungsäußerung bzw. öffentliche Darstellung persönlicher Meinung, Erfahrungen und Bewertung einer Leistung z.B. auch persönliche Einschätzungen und Klassifikationen. Fühlt sich ein Unternehmen demnach falsch dargestellt oder unangemessen kritisiert oder sogar beleidigt, kann ebenfalls die Löschung der Daten gefordert werden und beispielsweise die Herausgabe von Daten gefordert werden, um Unterlassungserklärungen oder kostenpflichtige Abmahnungen zu erstellen. Damit wäre die Anonymität aufgehoben und eine Zensur möglich sowie ein Rückzug der Bewertungen zu nehmen und risikoarme bzw. kritische Stimmen unwahrscheinlich. Da der Aufwand und die Kosten für die Bereitstellung derartiger Möglichkeiten bei den Big Playern nicht auszuschließen ist, kann auch eine Kostenexplosion oder ein Ansteigen der Konditionen nicht ausgeschlossen werden.
Süddeutsche Zeitung
Die Süddeutsche Zeitung bzw. Herbert Prantl haben am 2. Januar 2018 bereits festgestellt: "Kriminelles gehört gelöscht. Recht und Rechtsschutz müssen auch im Internet gewährleistet sein. Twittersperren wie die gegen Beatrix von Storch sind daher richtig und wichtig. Entscheiden sollte darüber aber die Justiz. Ein Bundestagsmandat ist nicht die Lizenz für Pöbelei und Volksverhetzung. Das werden auch die neuen Parlamentarier von der AfD noch lernen müssen. Natürlich kann ein Parlamentarier versuchen, die Grenzen der Meinungsfreiheit auszuloten. Wenn er sie aber überschreitet, muss er mit den Konsequenzen leben."
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Auch bei der FAZ hat man online mit dem Start ins Neue Jahr umgehend reagiert: "So funktioniert das NetzDG. Die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch hat gegen die Kölner Polizei getwittert. Daraufhin wurde ihr Account gesperrt. Das löste eine Debatte um das neue Netzwerkdurchsetzungsgesetz aus – obwohl es offiziell nicht Anlass der Sperrung war. Ein Überblick über das neue Gesetz."
Tagesschau.de
Bernd Wolf aus der ARD-Rechtsredaktion schreibt zum Thema "Netzwerkdurchsetzungsgesetz": "Das große Löschen? Das NetzDG soll Online-Netzwerke wie Facebook zwingen, strafbare Inhalte schneller zu entfernen - doch es ist umstritten. Kritiker sprechen von Zensur, weil die Portale aus Angst vor Bußgeldern zu viel löschen könnten. Die Höchststrafe: 50 Millionen Euro. Seit Neujahr, null Uhr, steht es online: das "Formular zur Anzeige an das Bundesamt für Justiz". Anzeige erstatten kann jeder Internet-Nutzer, der in einem großen Online-Netzwerk wie Facebook, Youtube oder Twitter einen rechtswidrigen Inhalt entdeckt hat."
Die Meinung unserer Redaktion
Egal ob online oder offline: Jeder Mensch und jedes Portal sollte für seine Handlungen, Aussagen und alle Inhalte, die öffentlich publiziert werden, immer auch bereit sein, die Konsequenzen zu übernehmen und nur sinnvolle Wahrheiten und Informationen statt FakeNews verbreiten. Es ist unbedingt richtig, gesetzmäßig und verfassungskonform zu agieren, Regeln zu achten, auch moralische Grenzwerte nicht zu überschreiten, Menschen nicht zu täuschen oder zu verwirren. Eine klare, ehrliche und transparente Bewertung dient dem Verbraucher ebenso, wie es die Komfortzone, Gesprächsqualität und öffentliche Diskussion bereichern würde, wenn zukünftig auch in sozialen Netzwerken die aggressiven, militanten, gewaltbereiten Hetzkampagnen und verbale, unqualifizierte Quertreiber nicht mehr als Zeitdiebe und dogmatische Populisten im persönlichen Freundeskreis "blockiert" werden müssten.
Empfohlene Links:
Süddeutsche Zeitung: http://www.sueddeutsche.de/politik/netzwerkdurchsetzungsgesetz-kriminelles-gehoert-geloescht-1.3811681
FAZ: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/so-funktioniert-das-netzwerkdurchsetzungsgesetz-15370362.html
Tagesschau.de: https://www.tagesschau.de/inland/netzdg-101.html