Anmeldung und Eintrag beim
Deutschen Patent- und Markenamt.
Finanzielle Investitionen, Schutz geistigen Eigentums und das Etablieren einer Marke als Wiedererkennungswert zur Identifikationssteigerung sind im Erfolgsfall langfristige Anlagen mit Wertsteigerung. Formulare, Markenblätter und Übersichten, das Reservieren oder Nutzen einer Domain sowie der Eintrag in Register und Rollen dienen ebenfalls diesem Zweck. In Print- und Onlinepublikationen des DPMA werden die wesentlichen Veröffentlichungen dargestellt.
Gesetze und Verordnungen sowie Empfehlungen des Europäischen Parlamentes und Rates zertifizieren entsprechende Beschlüsse und Paragraphen. Im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist sittenwidriges Verhalten ebenso auszuschließen, wie "unvernünftige" Vorgehensweisen zum Erreichen kurzfristiger Marktvorteile. Anwälte oder Rechtsberater können Ihnen wichtige Details verifizieren und Vorgehensweisen erklären.
Um beispielsweise in der Bundesrepublik Deutschland Domainabfragen zu klären (hier wurden bereits 2013 über 15 Mio. Einträge registriert), Inhaber, administrative Ansprechpartner, Zonenverwalter oder Kontaktadressen zu finden, steht Ihnen auch das Internet zur Verfügung (siehe "Interessante Links"). Die Eintragung eines Schutzrechts überlassen wir in der Regel ebenfalls uns oder fachkundigen Anwälten, da diese mögliche Fehler vermeiden, den Markt kennen, wichtige Tipps geben, Hoheitsgebiete und Ansprüche klären, Geltungsbereiche oder Prinzipien verdeutlichen und ggf. als Ansprechpartner für internationale Markenagenturen zur Verfügung stehen.
Unser Tipp:
Eine Markenanmeldung mit entsprechender Kollisionsüberwachung kann vorbeugend und "abschreckend" wirken. Der proaktive Ansatz, Marken durch Anmeldung verdrängen zu wollen macht weder Sinn, noch ist er erfolgversprechend.
Interessante Links:
Recherchieren Sie im Internet: www.denic.de
Kostenschätzung und URLs international: www.checkdomain.de/domains/suchen